Förderrichtlinien (Stand Juli 2011)
Die gültigen Bewerbungsunterlagen können schriftlich bei der Geschäftsstelle angefordert oder unter Bewerbung als PDF-Datei bezogen werden.
1. Voraussetzungen für eine Förderung
Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert junge, besonders talentierte Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst (nach der Ausbildung), Kunstkritik (mit Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation), Literatur und Musik (auch während des Studiums möglich). Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren; Stichtag ist der 30. September 2011. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. In solchen Ausnahmen kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden.
Die Bewerber müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder hier geboren sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung über eine Förderung wird ausschließlich die Begabung der Bewerberin / des Bewerbers berücksichtigt.
2. Fördermöglichkeit
Die Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt ein Stipendium – je nach Entscheidung der Jury von 5.000 bis 10.000 Euro – zur Förderung der künstlerischen Entwicklung.
3. Bewerbung
Die Bewerbung soll durch den Künstler selbst erfolgen. Festangestellte Kunstschaffende können sich nur bewerben, wenn sie sich bei der Gewährung eines Stipendiums für mindestens ein halbes Jahr beurlauben lassen (Nachweis erforderlich).
Die Bewerbungen sind in doppelter Ausführung schriftlich an die Kunststiftung Baden-Württemberg, Gerokstraße 37, 70184 Stuttgart, Stichwort „Bewerbung 2012“ zu richten. Der Eingang wird bestätigt, wenn das entsprechende Formular „Bestätigung über zugesandte Materialien“ ausgefüllt beiliegt.
Je Bewerber sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer bereits ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg erhalten hat, kann sich kein weiteres Mal bewerben. Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude im gleichen Jahr sind nicht möglich.
4. Bewilligungsverfahren
Über die Vergabe aller Förderungen entscheidet der Beirat. Er wird dabei von den Jurys für Bildende Kunst, Kunstkritik, Literatur und Musik beraten. Die Jury hat die Aufgabe, die künstlerische Beurteilung vorzunehmen. Jede Jury besteht aus mindestens drei Mitgliedern sowie der Geschäftsführung der Kunststiftung, die jedoch nicht stimmberechtigt ist.
Die Mitglieder der Jury werden vom Beirat auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Beschlussfähig ist eine Jury nur, wenn mindestens zwei Mitglieder und die Geschäftsführung (oder ihre benannte Vertretung) anwesend sind. Nach Ablauf der drei Jahre bleiben die Jurymitglieder bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig, es sollte jedoch mindestens ein Mitglied ausgetauscht werden. Die Mitglieder der Jurys sind weisungsfrei, sie treffen ihre Entscheidung mit einfacher Mehrheit; Stimmengleichheit bedeutet Antragsablehnung.
Eine Begründung gegenüber dem Bewerber ist nicht erforderlich. Gegenüber dem Beirat erläutert ein Vertreter der Jury oder die Geschäftsführung die Entscheidung. Der Bescheid ergeht frühestens im Februar 2012.
5. Ausschlussfrist
Die Bewerbungsunterlagen sind bis Freitag, den 30. September 2011 (Datum des Poststempels) bei der Geschäftstelle einzureichen. Ein Einspruch gegen die Entscheidung ist nicht möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Arbeitsnachweise
Dem Antrag auf Förderung sind Arbeitsproben beizulegen (siehe „Antrag für ein Stipendium“).
7. Bericht
Nach Ablauf der Förderung ist jeder Geförderte verpflichtet, einen kurzen schriftlichen Bericht über das Ergebnis seiner Arbeit vorzulegen. Bei Veröffentlichungen wie Büchern, Katalogen, CDs, Kompositionen, etc. wird um zwei ein Belegexemplare gebeten. In Publikationen, die in dem Stipendienjahr entstandenen sind, bitten wir die Kunststiftung Baden-Württemberg als Förderer zu nennen – das Logo der Kunststiftung Baden-Württemberg kann bei
der Geschäftsstelle angefordert werden.
