Förderrichtlinien (Stand Mai 2009)
Die gültigen Bewerbungsunterlagen können schriftlich bei der Geschäftsstelle angefordert werden oder Sie finden diese unter Bewerbung.
1. Voraussetzungen für eine Förderung
Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert junge, besonders talentierte Künstlerinnen und Künstler der Bereiche Bildende Kunst/Video (nach der Ausbildung), Darstellende Kunst (wird im Moment nicht vergeben), Literatur und Musik (auch während des Studiums möglich). Im Bereich Darstellende Kunst findet eine Förderung erst wieder ab dem Jahr 2011 statt. Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren; Stichtag ist der 30. September des jeweiligen Bewerbungsjahres. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die Altersgrenze liegt in diesen Fällen bei maximal 40 Jahren.
Die Bewerber müssen ihren ersten Wohnsitz in Baden-Württemberg haben oder hier geboren sein. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung über eine Förderung wird ausschließlich die Begabung des Bewerbers berücksichtigt.
2. Fördermöglichkeit
Ein Stipendium (je nach Entscheidung der Jury 5.000 bis 10.000 Euro) zur Förderung der künstlerischen Entwicklung. Die Künstlerinnen und Künstler können sich zusätzlich für die Dauer von zwei Jahren um ein Wohnatelier im Haus der Kunststiftung bewerben (Ateliermiete: 3,50 Euro/qm im Monat).
3. Bewerbung
Die Bewerbung sollte durch den Künstler selbst erfolgen. Festangestellte Kunstschaffende können sich nur bewerben, wenn sie sich bei der Gewährung eines Stipendiums für mindestens ein halbes Jahr beurlauben lassen (Nachweis erforderlich).
Bewerbungen sind schriftlich an die Kunststiftung Baden-Württemberg, Gerokstraße 37, 70184 Stuttgart zu richten. Der Eingang wird bestätigt, wenn das entsprechende Formular "Bestätigung für zugesandte Materialien" mit Durchschlag beiliegt. Bei Ablehnung sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer bereits ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude im gleichen Jahr sind nicht möglich.
4. Bewilligungsverfahren
Über die Vergabe aller Förderungen entscheidet der Beirat. Er wird dabei von den Jurys für Bildende Kunst/Video, Literatur und Musik beraten. Die Jury hat die Aufgabe, die künstlerische Beurteilung vorzunehmen. Jede Jury besteht aus mindestens drei Mitgliedern sowie der Geschäftsführerin der Kunststiftung, die aber keine Stimme abgibt. Die Mitglieder der Jury werden vom Beirat auf die Dauer von drei Jahren gewählt; Beiratsmitglieder sind nicht wählbar.
Beschlussfähig ist eine Jury nur, wenn mindestens zwei Mitglieder und die Geschäftsführerin (oder bei Krankheit ihr/e Assistent/in) anwesend sind. Nach Ablauf der drei Jahre bleiben die Jurymitglieder bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig, es sollte jedoch mindestens ein Mitglied ausgetauscht werden. Die Mitglieder der Jurys sind weisungsfrei, sie treffen ihre Entscheidung mit einfacher Mehrheit. Stimmengleichheit bedeutet Antragsablehnung.
Eine Begründung gegenüber dem Bewerber ist nicht erforderlich. Gegenüber dem Beirat erläutert ein Vertreter der Jury oder die Geschäftsführerin die Entscheidung. Der Bescheid ergeht frühestens im Februar des darauf folgenden Jahres. Absagen werden teilweise früher verschickt.
5. Ausschlussfrist
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30. September (Poststempel) eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle einzureichen. Ein Einspruch gegen die Entscheidung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Arbeitsnachweise
Dem Antrag auf Förderung sind Arbeitsproben beizulegen (siehe Antrag für ein Stipendium).
7. Bericht
Nach Ablauf der Förderung ist jeder Geförderte verpflichtet, einen kurzen schriftlichen Bericht über das Ergebnis seiner Arbeit vorzulegen. Bei Veröffentlichungen, z.B. Büchern, Katalogen, Kompositionen, CDs etc. wird um ein Belegexemplar gebeten. In den im Stipendienjahr entstandenen Publikationen sollte die Kunststiftung Baden-Württemberg als Förderer genannt werden.
Infos: Kunststiftung Baden-Württemberg, Gerokstraße 37, 70184 Stuttgart, T.: 0711/236 47 20
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