Fördergrundsätze

Förderrichtlinien der Kunststiftung Baden-Württemberg

Stand Juli 2023

1. Voraussetzungen für eine Förderung


Die Kunststiftung Baden-Württemberg fördert junge, besonders talentierte Künstler:innen der Bereiche Bildende Kunst (nach der Ausbildung), Musik (auch während des Studiums möglich), Literatur (mit Hochschulabschluss oder vergleichbarer Qualifikation) und Darstellende Kunst (nach der Ausbildung). Die Altersgrenze für eine Bewerbung liegt bei 35 Jahren; Stichtag ist der Tag der Bewerbungsfrist. Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. In solchen Ausnahmen kann die Altersgrenze auf 40 Jahre angehoben werden. Die Bewerber:innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung der Jury über eine Förderung wird ausschließlich die Begabung der Bewerberin:innen berücksichtigt.

2. Fördermöglichkeit

Die Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt ein Stipendium – je nach Entscheidung der Jury von 5.000 bis zu 12.000 Euro – zur Förderung der künstlerischen Entwicklung.

3. Bewerbung


Die Bewerbung soll durch den:die Künstler:in selbst erfolgen. Festangestellte Kunstschaffende können sich nur bewerben, wenn sie sich bei der Gewährung eines Stipendiums für mindestens ein halbes Jahr beurlauben lassen (Nachweis erforderlich). Bewerbungen sind ausschließlich über das Mitte/Ende Juli freigeschaltete Online-Formular der Kunststiftung möglich. Je Bewerber:in sind insgesamt drei Bewerbungsversuche möglich. Wer bereits ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg erhalten hat, kann sich kein weiteres Mal bewerben. Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude im gleichen Jahr sind nicht möglich.

4. Bewilligungsverfahren


Über die Vergabe aller Förderungen entscheidet der Beirat. Er wird dabei von den Jurys für Bildende Kunst, Literatur, Musik und Darstellende Kunst beraten. Die Jury hat die Aufgabe, die künstlerische Beurteilung vorzunehmen. Jede Jury besteht aus mindestens drei Mitgliedern sowie der Geschäftsführung der Kunststiftung, die jedoch nicht stimmberechtigt ist. Die Mitglieder der Jury werden vom Beirat auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Beschlussfähig ist eine Jury nur, wenn mindestens zwei Mitglieder und die Geschäftsführung (oder ihre benannte Vertretung) anwesend sind. Nach Ablauf der drei Jahre bleiben die Jurymitglieder bis zur Neuwahl im Amt. Eine Wiederwahl ist zulässig, es sollte jedoch mindestens ein Mitglied ausgetauscht werden. Die Mitglieder der Jurys sind weisungsfrei, sie treffen ihre Entscheidung mit einfacher Mehrheit. Eine Begründung gegenüber dem:der Bewerber:in ist nicht erforderlich. Gegenüber dem Beirat erläutert ein:e Vertreter:in der Jury oder die Geschäftsführung die Entscheidung. Der Bescheid ergeht frühestens Ende Februar 2024.

5. Ausschlussfrist

Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum Tag der jeweiligen Bewerbungsfrist über das Online-Formular einzureichen. Ein Einspruch gegen die Entscheidung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Arbeitsnachweise


Dem Antrag auf Förderung sind Arbeitsproben beizulegen.

7. Bericht

Nach Ablauf des Stipendienjahres ist jede:r Geförderte verpflichtet, einen kurzen schriftlichen Bericht über das Ergebnis seiner Arbeit vorzulegen. Bei Veröffentlichungen wie Büchern, Katalogen, CDs, Kompositionen, etc. wird um zwei Belegexemplare gebeten.
Es ist gewünscht, dass die Stipendiat:innen in jeglicher Publikation (Buch, CD, Auftritt, Pressemitteilung, etc.), die in dem Stipendienjahr entstanden ist, die Kunststiftung Baden-Württemberg als Förderin nennen – das Logo der Kunststiftung Baden-Württemberg kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.

Förderer & Sponsoren