Ausschreibung Digital Arts Stipendium
Förderrichtlinien der Kunststiftung Baden-Württemberg
Digital Arts Stipendium
Stand März 2026
1. Voraussetzungen für eine Förderung
Bewerben können sich Künstler:innen, die ein abgeschlossenes Studium im Bereich der Bildenden Kunst, Medienkunst, digitalen Kunst oder einem verwandten Studiengang an einer Hochschule, Kunstakademie oder Universität abgeschlossen. Der Studienabschluss sollte nicht länger als zehn Jahre seit Antragstellung zurückliegen.
Die Bewerber:innen müssen ihren ersten Wohnsitz oder den Arbeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg haben oder einen wesentlichen Teil ihrer Biografie in Baden-Württemberg verbracht haben, der für ihr künstlerisches Schaffen entscheidend ist. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist nicht vorgeschrieben. Bei der Entscheidung der Jury über eine Förderung wird ausschließlich die Begabung der Bewerberin:innen berücksichtigt.
2. Fördermöglichkeit
Die Kunststiftung Baden-Württemberg vergibt 2026 ein Stipendium für Digital Arts in Höhe von 12.000 Euro.
3. Bewerbung
Die Bewerbung soll durch den/die Künstler:in selbst erfolgen. Festangestellte Kunstschaffende können sich nur bewerben, wenn sie sich bei der Gewährung eines Stipendiums für mindestens ein halbes Jahr beurlauben lassen (Nachweis erforderlich). Dies gilt nicht bei einer Beschäftigung von weniger als 20 Wochenstunden. Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Formular der Kunststiftung möglich. Wer bereits ein Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg erhalten hat, kann sich kein weiteres Mal bewerben. Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg und der Akademie Schloss Solitude im gleichen Jahr sind nicht möglich.
4. Bewilligungsverfahren
Über die Vergabe aller Förderungen entscheidet der Beirat. Er wird dabei von der Jury für Bildende Kunst beraten. Die Jury hat die Aufgabe, die künstlerische Beurteilung vorzunehmen. Die Jury besteht aus mindestens drei Mitgliedern sowie der Geschäftsführung der Kunststiftung, die jedoch nicht stimmberechtigt ist. Die Mitglieder der Jury werden vom Beirat gewählt. Beschlussfähig ist eine Jury nur, wenn mindestens zwei Mitglieder und die Geschäftsführung (oder ihre benannte Vertretung) anwesend sind. Die Mitglieder der Jury sind weisungsfrei, sie treffen ihre Entscheidung mit einfacher Mehrheit. Eine Begründung gegenüber dem/der Bewerber:in ist nicht erforderlich. Gegenüber dem Beirat erläutert ein/e Vertreter:in der Jury oder die Geschäftsführung die Entscheidung. Der Bescheid ergeht frühestens Ende Juli 2026.
5. Ausschlussfrist
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum Tag der jeweiligen Bewerbungsfrist über das Online-Formular einzureichen. Ein Einspruch gegen die Entscheidung ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6. Arbeitsnachweise
Dem Antrag auf Förderung sind Arbeitsproben beizulegen.
7. Bericht
Nach Ablauf des Stipendienjahres ist jede/r Geförderte verpflichtet, einen kurzen schriftlichen Bericht über das Ergebnis seiner Arbeit vorzulegen. Bei Veröffentlichungen wie Büchern, Katalogen, CDs, Kompositionen, etc. wird um zwei Belegexemplare gebeten.
Es ist gewünscht, dass die Stipendiat:innen in jeglicher Publikation (Buch, CD, Auftritt, Pressemitteilung, etc.), die in dem Stipendienjahr entstanden ist, die Kunststiftung Baden-Württemberg als Förderin nennen – das Logo der Kunststiftung Baden-Württemberg kann bei der Geschäftsstelle angefordert werden.



