Cigdem Aky

Foto: © Cigdem Aky

Cigdem Aky
»Auf Wolke sieben«
17. Juni – 09. Oktober 2021 (verlängert) 

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung ist erforderlich unter kulturmanagement@kunststiftung.de

Kunststiftung Baden-Württemberg
Gerokstr. 37, 70184 Stuttgart

Cigdem Aky hat ihre Formensprache gefunden: ein geometrisches Element in der Bildmitte umgeben von breiten, gestischen Pinselstrichen. In der Ausstellung „Auf Wolke sieben“ zeigt Cigdem Aky u.a. ihre beiden Werkgruppen „Miami Calling“ und „Metamorphosen“. Kräftige Farben in Verbindung mit Pastelltönen prägen die Arbeiten der Serie „Miami Calling“. Breite, dynamische Farbstreifen umrahmen das Rechteck in der Bildmitte und wirken so lebendig als wären sie gerade erst fertig gemalt. Cigdem Aky vereint somit die beiden größten Gegensätze in der Malerei: kontrollierte, konstruktive Formen mit unkontrollierter, gestischer Malerei. Es waren die Farbverläufe am Himmel, Sonnenuntergänge und die Lichtverhältnisse eines bestimmten Tages, die Cigdem Aky zu dieser Serie führten. 

Mit den „Metamorphosen“ entwickelt Cigdem Aky eine reduziertere und grafischere Variante. Weniger verspielt fokussiert sie sich auf die Farben und wie diese aufeinander reagieren. Ein Farbton führt den nächsten herbei. Bei allen Arbeiten Akys spielt die Farbe eine übergeordnete Rolle: sie vermittelt bei gleichbleibender Form mit jedem Bild durch Tiefe, Struktur und Farbton die unterschiedlichsten Farbräume: „Bei der Zusammensetzung der Farben zu einem Farbraum geht es mir darum, dass das Bild insgesamt seine größtmögliche Tiefe erreicht, in die der Betrachter hineingezogen wird und die ihn gefangen nimmt.“

Cigdem Aky (*1989 in München) lebt und arbeitet in München. Sie studierte Malerei und Grafik an der Akademie der Bildenden Künste München und an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe. 2017 schloss sie ihr Studium als Meisterschülerin bei Prof. Dorner ab.

Öffnungszeiten:
Di-Fr: 14.00–18.00 Uhr
Sa 11.00 - 14:00 Uhr
und auf telefonische Anmeldung


Alle Besucher*innen sind angehalten, die infektionsschützenden Maßnahmen wie das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern sowie das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes zu beachten.

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